Betriebliche Gesundheitsförderung in Bayern

Das Ziel der betrieblichen Gesundheitsförderung bei Kastl Therapie ist Krankheiten am Arbeitsplatz vorzubeugen. Einschließlich arbeitsbedingter Krankheiten, Arbeitsunfälle, Berufserkrankungen als auch Stress. Außerdem soll die Gesundheit gestärkt und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz verbessert werden.

Bei dem betrieblichen Gesundheitsmanagement wird die Ergonomie Ihres Arbeitsplatzes analysiert. Die Begehung des Arbeitsplatzes unter physiologischen Gesichtspunkten dient dem Erkennen von Beanspruchungsformen bei den jeweiligen Arbeitstätigkeiten. Darüber hinaus wird der Arbeitsablauf und die Arbeitsplatzgestaltung im Hinblick auf körperliche Belastungen beobachtet und korrigiert um die betriebliche Gesundheitsförderung zu unterstützen.

Teil der betrieblichen Gesundheitsförderung sind zehn bis zwanzig Minütige Massagen am Arbeitsplatz oder an einem dafür vorgesehenen Raum. Ebenfalls zur betrieblichen Gesundheitsförderung gehören die Rückenschule und Bewegungsübungen. Dabei werden dem Einzelnen oder kleinen Gruppen rückenschonende Übungen gezeigt und Anregungen sowie Dehnungstipps gegeben.

Leistungen für die betriebliche Gesundheitsförderung

Wir erstellen gerne ein speziell auf Ihr Unternehmen ausgerichtetes Konzept gesundheitsfördernder Maßnahmen und führen diese in Ihrem Unternehmen oder auch in unserer Praxis durch.

Ein positiver Aspekt ist zudem, dass die betriebliche Gesundheitsförderung dem Unternehmen steuerliche Vorteile verschafft.

Gesunde und motivierte Arbeitnehmer sollte ein Ziel in jedem Unternehmen sein. Denn motivierte Arbeitskräfte leisten bessere Arbeit und erzielen einen großen Erfolg. Leider nehmen das zu wenig kleine und mittelständische Firmen wahr. Dabei können sich daran alle Mitarbeiter in einem Betrieb beteiligen. Sowohl die Unternehmensleitung als auch die Beschäftigten.

Als Basis der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) dient die Luxemburger Deklaration zur Gesundheitsförderung in der Europäischen Union von 2007. Diese besagt, dass die BGF alle gemeinsamen Maßnahmen sowohl von Unternehmen, als auch Arbeitnehmern sowie der Gesellschaft zur Verbesserung des Wohlbefindens am Arbeitsplatz umfasst. Darunter fällt sowohl die Arbeitsbedingungen eines Betriebes als auch die Stärkung und Förderung der Kompetenzen der Mitarbeiter eines Unternehmens.

Steuervorteile einer betrieblichen Gesundheitsförderung

Steuerfreier Arbeitslohn zur Gesundheitsförderung § 3 Nr. 34 EStG

Neuland betritt der Gesetzgeber, indem er durch § 3 Nr. 34 EStG-Entw. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einer Höhe von 500,00 € im Kalenderjahr (Freibetrag) je Arbeitnehmer freistellt, wenn die Maßnahmen hinsichtlich der Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der § 20 und 20a SGB V genügen. Diese Regelung gilt bereits seit dem Kalenderjahr 2008 (§ 52 Abs. 4c EStG-Entw.).
Mit umfasst sind Barleistungen an den Arbeitnehmer, wenn der Nachweis einer Gesetzes entsprechenden Verwendung gelingt.

Welche Maßnahmen dazu gehören, ergibt sich nach der Gesetzesbegründung aus einem Leitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und § 20a SGB V. Danach sollen z.B. begünstigt sein:

  • Maßnahmen zur Reduzierung von Bewegungsmangel
  • Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme
  • Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung
  • Vermeidung und Reduktion von Übergewicht.